GEDANKEN ZUM LANDESSENIORENTAG VOM 12.10.2011
Ein großer Tag für Singen: - Der Landesseniorentag am 12.10.2011 - Die neue Sozialministerin der grün-roten Landesregierung, Katrin Altpeter, war der prominenteste Gast beim 28. Landesseniorentag, dem 12.Oktober, in der Singener Stadthalle und wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden des Landesseniorenrats Dietrich Eckhardt zusammen mit dem Singener OB Oliver Ehret nebst vielen anderen Ehrengästen begrüßt. Die Halle war mit beeindruckenden 1300 Besuchern aus ganz Baden-Württemberg gefüllt.Die politischen Inhalte: - Die dramatische Entwicklung auf dem Pflegesektor stand in den politischen Ansprachen und Diskussionsrunden des Vormittags im Vordergrund. Die ständig steigende Zahl pflegebedürftiger älterer Menschen, bedingt insbesondere durch das steigende Lebensalter, führt mancherorts bereits dazu, dass die Pflegekapazitäten, Plätze sowie das Personal erschöpft sind. Der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Roland Sing, dazu in seiner Ansprache: Auf der Bundesebene sei das Jahr 2011 zwar zum Jahr der Pflege ausgerufen worden, es gebe aber Stillstand bei den gesetzlichen Bemühungen zur Pflegereform. Auf Landesebene könne man aber schon in zwei Richtungen aktiv werden. Zum einen, dass man die pflegenden Angehörigen wirklich in die Lage versetze, diese Pflege gut leisten zu können. Dazu müsse man sie fachlich begleiten und unterstützen. Genauso wichtig sei es aber auch, dass sich pflegende Angehörige in ihrem oft jahrelangen Aufopfern auch einmal eine Auszeit nehmen und sich vom Dauerstress erholen können. Die Rechtsgrundlagen seinen bereits gegeben. Oft fehle aber die Akzeptanz der Kostenträger, der Pflegekassen, d.h. eine finanzielle Unterstützung sei notwendig. Sing bemängelte auch, dass es bis heute viel zu wenig Pflegestützpunkte gebe. Ein Aufstocken auf die Zahl 200 landesweit sei erforderlich, um echte Hilfestellung zu leisten. Sozialministerin Katrin Altpeter mahnte ihrerseits die Bundesregierung eindringlich, die überfällige Pflegereform nicht länger zu verschleppen. Die Bundesländer hätten sich über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig dafür ausgesprochen, die Pflegebedürftigkeit neu zu regeln, doch der Streit zwischen den Berliner Koalitionspartnern CDU, CSU und FDP führe zu einer quälenden Selbstblockade der Bundesregierung in der Pflegepolitik, sagte die Ministerin in ihrer Rede beim Landesseniorentag in Singen. "Eine gute Pflege ist eine der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben." Deshalb müsse endlich eine Pflegereform auf den Weg gebracht werden, die den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu bestimmt und damit auch die zunehmende Zahl an Demenzkranken einbezieht. Außerdem müsse die Pflegeberatung verbessert werden, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten und die immer wichtiger werdende ambulante Pflege zu stärken. Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, müsse zudem das Pflegezeitgesetz weiterentwickelt werden.Die Landesregierung werde sich auch für eine verlässliche Finanzierung der Pflege einsetzen, so Ministerin Altpeter. "Eine zukunftsfeste Finanzierung muss alle Bürgerinnen und Bürger in einen gemeinsamen und solidarischen Ausgleich einbeziehen.- "In einer Diskussionsrunde zwischen Ministerin Altpeter, dem AOK-Chef Dr. Christopher Hermann und dem Vorsitzenden des Landesseniorenrates Roland Sing, wurden nochmals die Defizite in der finanziellen und personellen Ausstattung der Pflege deutlich. Ein (noch) schwacher Trost für die Betroffenen: Alle setzen sich für Verbesserungen ein. - In der abendlichen Berichterstattung über den Landesseniorentag in der SWR-Landesschau, wurde im größten Teil der Sendung eine ihren dementen Ehemann aufopfernd pflegende Ehefrau in Konstanz interviewt. Am praktischen Beispiel zeigte dies die Dramatik. Wenige Euro mehr aus der Pflegekasse, indem z.B. die Demenz neben dem Schlaganfall als Krankheit anerkannt würde, könnte sie für eine stundenweise Hilfskraft verwenden – eine dringend benötigte Entlastung. - Nachmittagsprogramm: Am Nachmittag des Seniorentages gab es ein vom Stadtseniorenrat Singen und Kreisseniorenrat Konstanz organisiertes Kulturprogramm. Es traten auf: der a-capella Chor „Die dramatischen 4“ und Frau Ursula Cantieni, die auch im Landkreis Konstanz bekannte Schauspielerin, wurde vom Moderator Stephan Glunk intervievt. Die Frauen und Männer der „Seniorenchöre Singen“ traten zum ersten Mal in dieser starken Besetzung auf und man wünscht sich eine Wiederholung. Große Aufmerksamkeit bekam ein Film über ein Theaterprojekt des Stadttheaters Konstanz, bei dem die Regisseurin Heinke Hartmann neun demente und neun nicht-demente Schauspieler auf der Bühne vereinte und bislang zehn ausverkaufte Vorstellungen leitete. - Berichterstattung: Wie oben schon erwähnt, berichtete die Landesschau über das Ereignis des Landesseniorentages. Auch die Presse der Region, insbesondere der Südkurier, berichtete ausführlich. - Organisation: Die Organisation lag primär in den Händen des Landesseniorenrates Stuttgart. Die lokale Organisation lag in den Händen des Kreisseniorenrates und des Stadtseniorenrates Singen. Über 40 Helfer, verstärkt durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, bereiteten sich intensiv vor und hatten am Tag der Veranstaltung alle Hände voll zu tun. - Ein erfolgreicher Tag ging zu Ende! - Im Schlusswort wurde allen freiwilligen Helfern für diesen erfolgreichen Tag gedankt.
Rechenschaftsbericht 2008 - 2009
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Rechenschaftsbericht 2009
Sehr geehrter Herr Landrat Hämmerle, liebe Mitglieder,meine Damen und Herren,
gemäß § 5 Abs. 2 hat die Mitgliederversammlung nicht nur die Aufgabe, die Mitglieder des Vorstandes zu wählen ( was wir im TOP 8 auch tun müssen) sondern sie nimmt auch den RECHENSCHAFTSBERICHT sowie die JAHRESRECHNUNG ( im Anschluss) entgegen und erteilt die ENTLASTUNG.
Es folgt also jetzt mein Bericht, der den Zeitraum vom 11. März 2009 bis heute umfasst. Bei der letzten Versammlung wurde der gesamte Vorstand neu gewählt. Frau FREDIS FEIERTAG hat ihr Amt als 1. Vorsitzende nach zwei sehr erfolgreichen Wahlperioden vor allem aus gesundheitlichen Gründen abgegeben und kandidierte für dieses Amt nicht mehr. In den geschäftsführenden Vorstand wurde HEIDI WASCHKOWSKI als 1. sowie HORST MARTEN und ERNST GÜNTER HAHN als stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Wir haben dann leider im Vorstand erlebt, wie es in einer einträchtigen Institution, wie sie der Kreisseniorenrat Konstanz ist, schnell zu Unstimmigkeiten kommen kann. Die 1. Vorsitzende ist dann auch im August zurückgetreten. Dies bedeutete aber für uns als Stellvertreter, sofort in die Bresche zu springen, um die Arbeit weiter zu führen. Die Mitglieder des Vorstandes haben mich gleich in der Sitzung am 27. August gebeten das Amt kommissarisch zu übernehmen und dann in der Sitzung vom13. Januar 2010 in Stockach darüber abgestimmt , heute zu kandidieren. Sie können sich vorstellen, dass es für mich nicht einfach war, plötzlich Verantwortung zu übernehmen, aber ich wollte dazu beitragen, dass das seit Jahren so harmonisch arbeitende Team auch weiterhin aktiv und kreativ bleibt und nicht resignierend aufgibt. Ich möchte mich bei Ihnen allen für ihre loyale Unterstützung bedanken, und dass Sie Verständnis hatten und die Veränderungen einmütig mitgetragen haben. Dies gilt vor allem Frau FEIERTAG, Herrn ECKHARDT, Herrn GERSPACHER, Herrn MARTEN und Frau GRUBER vom geschäftsführenden Vorstand. Ein herzliches Dankeschön auch an Frau KORHERR in unserem Büro, mit der ich ja schon seit Jahren (in anderer Funktion) gerne und gut zusammenarbeite. Wir sind froh, dass sie wieder - im wahrsten Sinne – auf den Beinen ist und wichtige und aktuelle Dinge sofort und kompetent erledigen kann. Herr Kammerer (Gemeinde Reichenau) und Frau Renner (Gemeinde Steißlingen) sind neu in den Kreisseniorenrat benannt worden. Ihnen beiden ein herzliches Willkommen.
Was haben wir nun seither alles gemacht? Der Vorstand hat sich wie gewohnt monatlich getroffen, das waren also bis heute 9 Sitzungen jeweils an verschiedenen Orten und Einrichtungen. Wir waren im Seeheim in Gaienhofen, St Hildegard in Gottmadingen, im Klinikum in Singen/Htw, Konstanz, Radolfzell und Stockach, im Mehrgenerationenhaus in Radolfzell, im Landratsamt und im Rathaus in Rielasingen-Worblingen. Außerdem traf sich der geschäftsführende Vorstand 6 Mal und der Festausschuss zur Vorbereitung des 20 jährigen Jubiläums 4 Mal.
Inhaltlich ging es um aktuelle Probleme wie z.B. um die Bereiche Gesundheit und Pflege, Heimmitwirkung, Seniorenfreundlicher Handwerkerservice, Internet für Senioren usw. In den Einrichtungen in denen unsere Sitzungen stattfanden wurden wir natürlich auch über deren Arbeit informiert, sodass es immer reichlich Gesprächsstoff über Neues gab. In den wöchentlichen Sprechstunden in unserem Bürgerbüro bieten wir Information und Beratung über Hilfsangebote, Behördenzuständigkeiten, Pflegeheimadressen oder Fragen zum Leben und Wohnen im Alter oder zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung an. Auch für Fragen zu den neuen Medien wie Handy oder Computer können wir gerne kompetente Partner vermitteln. Ein Höhepunkt war dann zweifellos die Feier unseres 20 jährigen Jubiläums am 20. Oktober 2009 im Landratsamt in Konstanz. Es begann mit einem Stehempfang im Foyer und Herr Landrat HÄMMERLE konnte viele Gäste begrüßen. Höhepunkte war das Referat unsres Vorsitzenden des Landesseniorenrates ROLAND SING und die Ehrung der anwesenden Gründungsmitglieder.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass der Vorstand auch im Jahre 2009 auch außerhalb von Konstanz in vielen Bereichen tätig und präsent war, z.B. bei der Gesundheitsmesse in Radolfzell, oder im Rahmen der Seniorenplattform Bodensee oder bei den Regionaltagungen des Landesseniorenrates in Friedrichshafen und Emmendingen und natürlich beim Landesseniorentag. Dort wurde mein Optimismus aber arg gedämpft, denn an der angebotenen Fahrt nach Leinfelden-Echterdingen hatten nur 9 Personen und die ausnahmslos aus Rielasingen-Worblingen und unserem Ortsseniorenrat teilgenommen. Ich hoffe, dass sich das in Zukunft vielleicht ändert und wir in den Orten, in denen es noch keinen Seniorenrat gibt, weitere aktive und kreative Menschen zur Mitarbeit motivieren können.
Dies sehe ich auch als wichtige Aufgabe des Kreisseniorenrates an und wünsche mir, dass sich darüber die Mitglieder des Kreistages und vor allem alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und die Bürgermeister in unserem Landkreis Gedanken machen und erkennen, dass viel Potential an Fähigkeiten, an Wissen und Erfahrungen älterer Menschen und nicht zuletzt deren freie Zeit noch mehr genutzt werden könnten. Es ist hinlänglich bekannt, dass wir uns auf eine alternde Gesellschaft vorbereiten müssen. Und, um für eine generationengerechte Kommune zu planen, sollte sich eine Stadt oder Gemeinde frühzeitig mit dieser veränderten Altersstruktur ihrer Bürgerinnen und Bürger beschäftigen und tätig werden und zum Beispiel die Gründung eines Seniorenrates unterstützen. Und ich möchte hervorheben, dass wir als engagierte Seniorinnen und Senioren nicht bloß eine Interessenvertretung der älteren Menschen sind, sondern auch ein lebendiges Forum für Erfahrungsaustausch und Meinungsbildung zwischen den Generationen auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellen und politischem Gebiet. Eine zukunftsfähige Seniorenpolitik des Landkreises wird sich, stärker als bisher, um Probleme der Alltagsbewältigung älterer Menschen kümmern müssen.
Wir werden uns mit Themen wie „Menschenwürde im Alter“, „neue Wohnformen“, „Gesundheit“, „Pflege“, „Soziale Dienste“, „Leben mit Demenz und psychischen Erkrankungen“, „Hospiz“, „Altersarmut“ usw. intensiver beschäftigen. Dazu kommen neue rechtliche Grundlagen oder die Beratung über Kosten und Finanzierung der verschiedenen Angebote und Hilfen. Ganz aktuell haben wir uns auch in die Diskussion eingemischt bei der Frage, wie es mit den HBH Kliniken, einen neuem Verbund oder einer kreisweiten Kooperation weitergeht. Bei allem, was diskutiert wird setzen wir uns dafür ein, dass die Gesundheitsversorgung nicht zum Nachteil der Patienten – der alten wie jungen – kommen wird. Und wir denken auch, dass eine - wie auch immer geplante Privatisierung der Krankenhäuser ohne kommunalen Einfluss und Beteiligung nicht die beste Lösung wäre. Vielleicht können wir nachher unter TOP Verschiedenes noch darüber berichten und diskutieren.
Zum Schluss bedanke ich mich bei allen, die für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Konstanz ehrenamtlich tätig sind. Ihr Einsatz und Engagement ist nicht selbstverständlich und ich bitte Sie – machen Sie so weiter.
Sitzungen seit 11.3.09
17. März LSR Offenburg
25. März geschf. Vorstand
20. April Vorstand HBH Klinikum Singen/Htwl
28. April geschf. Vorstand
13. Mai Vorstand Gaienhofen
25. Mai geschf. Vorstand
10. Juni Vorstand Radolfzell
22. Juni geschf. Vorstand
30. Juni Gespräch beim Landrat
08. Juli Vorstand Gottmadingen
22. Juli LSR Regionaltagung F N
23. Juli LSR Regionaltagung E M
24. Juli Festausschuss
10. August Gespräch bei R. Gruber
27. August geschf. Vorstand + Festausschuss Radolfzell
16. September Vorstand Rielasingen-Worblingen
23. September geschf. Vorstand
30. September geschf. Vorstand
20. Oktober Jubiläum 20 J. KSR
10. November Vorstand
19. November Landesseniorentag Leinfelden-Echterdingen
24. November Geschäftsstelle
09. Dezember Vorstand Konstanz
16. Dezember Bespr. Landratsamt
REFERATE:
Alzheimer und Demenz - Vortrag von Frau Sylvia Kern anläßlich der Regionaltagung des LSR Baden-Württemberg vom 13.07.2010
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"Wir wollen mitreden!"
Sollte im Landkreis Konstanz mehr für ältere Menschen getan werden?
Ernst Günter Hahn, neuer Vorsitzenden des Kreisseniorenrats, sagt wo er Handlungsbedarf sieht
Herr Hahn, wie groß ist die Lobby, für die Sie als Vorsitzender des Kreisseniorenrats sprechen?
Der Kreisseniorenrat vertritt die Interessen von etwa einem Drittel des Kreisbevölkerung. Hier gibt es rund 67 000 Menschen, die 60 Jahre oder älter sind. Ich bin mir aber sicher, dass ein Teil davon gar nicht als Senioren angesprochen werden wollen.
Der Kreisseniorenrat besteht ja aus Delegierten - der Stadtseniorenräte, der Wohlfahrtsorganisationen, der Pflegeeinrichtungen, der Behörden.
Wäre es nicht besser, das Gremium würde von älteren Menschen direkt gewählt?
Das wäre in jedem Falle besser, wenn es eine Art Urwahl gäbe, wenn alle Senioren angeschrieben würden und wählen könnten. Dann wäre die Anbindung an diese Lobby besser. Derzeit besteht der erweiterte Vorstand aus fast 40 Mitgliedern und ist ein unflexibles Gremium. Wir sind nie vollzählig.
Wird der Kreisseniorenrat ernst genommen, wenn er sich zu Wort meldet?
In der Kreisverwaltung ja, in der Kreispolitik noch nicht.
Will der Kreisseniorenrat in der Kreispolitik mitreden?
Auf jeden Fall wollen wir mitreden. Ich ä erwarte, das wir informiert werden, wenn der Kreistag etwas beschließen will, das die Interessen der älteren Menschen berührt. Das ist zum Beispiel beim Thema Pflegestützpunkte von Bedeutung. Da wollen wir im Beirat vertreten sein. Dabei ist uns grundsätzlich wichtig, Gemeinsamkeiten zu betonen, Ob Alt oder Jung: Keine Generation kommt ohne die andere aus. Man denke nur an die Veränderung der Familienstrukturen. Für viele alleinerziehende Mütter wäre es nützlich, einen Opa oder eine Oma in der Nähe zu haben.
Ist das ein Babysitter-Angebot?
Viele Senioren würden vermutlich gerne mitmachen. Wir sollten langsam wahrnehmen, dass einerseits die Zahl der älteren Menschen wächst, andererseits viele Alte heute fitter und aktiver sind als früher. Sie können sich einbringen in die Gesellschaft. Darin steckt jede Menge Potenzial.
Werfen Sie das Potenzial auch in die Waagschale, wenn es um die Zukunft der Krankenhäuser im Landkreis Konstanz geht?
Ja. Wir wollen, dass es keine Verschlechterung der Versorgungssituation gibt. Deshalb sollten die Kliniken in kom-munaler Trägerschaft bleiben, damit noch Einfluss ausgeübt werden kann. Ein privatwirtschaftlicher Krankenhausträger wird zuerst gewinnorientiert arbeiten. Die Diskussion um die Zukunft der Gesundheitsversorgung bewegt die älteren Menschen im ländlichen Raum besonders stark. Ich nenne ein Beispiel: Wenn in den Städten Gesundheitszentren entstehen, können Arztpraxen auf dem Land austrocknen. Das trifft Senioren besonders. Wenn ältere Menschen sonntags einen Hausarzt brauchen, kommt niemand mehr.
Und wenn der Kranke mit Bus oder Bahn zum Arzt fahren muss, leidet er auch noch am Nahverkehrsangebot.
Die Situation im Verkehrswesen, von der Höhe des Bahnsteigs bis zum Handling der Fahrkartenautomaten, ist außerordentlichwichtig. Da sind die Interessen der Senioren identisch mit denen behinderter Menschen oder der jungen Mutter, die den Kinderwagen die Treppe hinaufbugsieren muss. Wir wollen uns auch in die Stadtplanung einbringen. Noch heute werden Häuser und öffentliche Gebäude gebaut, die nicht barrierefrei sind, auch wenn es nur um Türen, Stufen oder Handläufe geht.
Das klingt nach Tatendrang und Engagement. In der Praxis aber scheint auch für den Kreisseniorenrat schwierig zu sein, genügend aktive Mitstreiter zu finden. Sie haben erzählt, dass Sie den Vorsitz gerne jemandem anderen überlassen hätten.
Das ist ein Phänomen, das sich auch in Vereinen zeigt. Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass die Arbeit rein ehrenamtlich ist. Ich bin aber überzeugt, in der Seniorenarbeit kann das Interesse rasch wachsen. Wenn Menschen einmal persönlich betroffen sind von etwas, dann sind sie auch bereit sich einzubringen.
Südkurier vom 31. März 2010
Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V.
80 Vertreterinnen und Vertreter von Kreisseniorenräten und des Landesseniorenrats haben am 25. März 2010 die „Ruiter Erklärung III -2010"
Technik für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
verabschiedet:Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, dass technische Hilfen für ältere Menschen erforscht, entwickelt und sobald als möglich in Baden-Württemberg durch Modellvorhaben erprobt werden. Generelle Zielsetzung muss sein, solange wie irgend möglich älteren Menschen ein selbstbestimmtes, selbstverantwortetes und teilhabeberechtigtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Technische Hilfen können die Selbstständigkeit unterstützen und Sicherheit bieten. Sie müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden und sie müssen leicht anwendbar sein (Ambient Assisted Living Systeme).
Für den Einsatz von Telemonitoring und Telemedizin müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen - auch unter Beachtung des Datenschutzes - sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene beschlossen werden.
Selbstbestimmt Wohnen mit Versorgungssicherheit - PowerPoint-Vortrag von Frau Klietz (als Word-Dokument)
Kreisseniorenrat KonstanzMitgliederversammlung
am 11. März 2009
im Landratsamt Konstanz
Selbstbestimmt Wohnen mit Versorgungssicherheit
Ist das >>Bielefelder Modell<< - auch eine Möglichkeit für Konstanz?
Entwickelt von:
Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH (BGW)
Gesellschafter:
75% Stadt Bielefeld
25% Andere Baugenossenschaften
Pflegedienste als Kooperationspartner
n Die BGW konzentriert sich auf ihr Kerngeschäft der Immobilienwirtschaft.
n Ambulante Pflegedienste sichern die Versorgung und Betreuung der Bewohner.
n Die einzelnen Projekte umfassen 25 bis 50 Wohneinheiten.
n Die Bewohner haben trotz Kooperationen die freie Wahl der Leistungsanbieter.
Grundlagen des Konzepts:
n Ältere Menschen haben grundsätzlich keine anderen Wohnbedürfnisse als jüngere.
n Ältere Menschen verbringen den Großteil des Tages in der eigenen Wohnung.
n Alltag im Alter heißt vor allem Wohnalltag.
n Die Anforderungen an Wohnqualität, bauliche Gestaltung und technische Ausstattung sind gestiegen.
Ziele der Wohnprojekte:
n Den Mietern auch bei steigender Hilfebedürftigkeit das Wohnen im vertrauten Quartier ermöglichen.
n Integratives Wohnen in den Projekten und im bestehenden Umfeld realisieren.
n 24 Stunden Sicherheitsgarantie ohne Betreuungspauschale.
n Prävention durch frühzeitige Unterstützung.
Die Umsetzung
n Die BGW bietet Pflegediensten als Kooperationspartner die Möglichkeit, in ihren Häusern einen Servicestützpunkt zu errichten.
n Dieser Servicestützpunkt ist rund um die Uhr besetzt und ermöglicht es den Bewohnern des Hauses, auch bei hoher Pflegebedürftigkeit in ihrer Wohnung zu bleiben.
n Alle Versorgungsleistungen werden ambulant zu- und abwählbar angeboten, bedarfsgerecht organisiert und einzeln vergütet.
Versorgungssicherheit ohne Pauschale – wie geht das?
n Der Kooperationspartner hat ein Vorschlagsrecht bei der Vermietung von fünf bis sechs Wohnungen.
n Dadurch kann gesteuert werden, dass immer ein Mindestanteil Dienstleistungen abfragender Mieter im Haus wohnen und die Finanzierung des Servicestützpunktes gesichert ist.
n Die Verbindung von Mietern mit Pflegebedarf und ständige Präsenz des Dienstleisters bewirkt eine Versorgungssicherheit für das gesamte Wohnumfeld
Wie ist die bauliche und organisatorische Umsetzung?
n Im Kern der Anlage befindet sich eine großzügige Wohnküche mit Gemeinschaftsraum für alle Mieter und Bewohner des Umfeldes.
n In der Wohnküche können die Mieter in Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst und Ehrenamtlichen den Tagesablauf organisieren.
n Mit den Bewohnern werden keine Betreuungsverträge abgeschlossen und es wird keine Betreuungspauschale erhoben.
n Die Bewohner sind und bleiben Mieter.
Als Vermieter sorgt die BGW für:
n Barrierefreie Wohnungen
n Auswahl eines kompetenten Kooperationspartners für das Serviceangebot
n Versorgungssicherheit rund um die Uhr durch Kooperation mit einem Träger für ambulante soziale Dienste
n Wohncafé als Treffpunkt für gemeinsame Mahlzeiten und andere Aktivitäten
n Bereitstellung der Funktionsräume (Nachtbereitschaftsraum, Beratungsbüro, Hilfsmitteldepot, Pflegebad und Gästewohnungen)
n Hausmeisterservice
n Vermietung der Funktionsräume an den Kooperationspartner
n Sicherheit durch Dauermietvertrag
n Regelmäßigen Austausch mit dem Kooperationspartner zur Sicherung und Weiterentwicklung des Konzeptes
Der jeweilige Kooperationspartner bietet an:
n Gästezimmer
n Servicestützpunkt
n Versorgungssicherheit rund um die Uhr
n Förderung der Selbsthilfe und Dienstleistungsvielfalt
n Organisation und Begleitung von Freizeitaktivitäten
n Förderung der Begegnung der Generationen
n Grund- und Behandlungspflege im Bereich der ärztlich verordneten Anwendungen
n Eingliederungshilfe für jüngere Menschen (Frührentner)
n Verhinderungspflege
n Vermittlung von weiteren Diensten wie z. B. hauswirtschaftlichen Hilfen, Hol- und Bringdiensten
Kosten
n Mietkosten:
Kaltmiete: 4,05 €/m2 (1. Förderweg), 8,50 €/m2 (freifinanziert)
n Pflegekosten:
Individuelle Abrechnung mit dem jeweiligen Pflegedienst
Fazit:
n Es gibt eine realistische Alternative zu Pflegeheim und selbst organisierter Wohngemeinschaft.
n Ältere Menschen haben auch bei Pflegebedürftigkeit eine bezahlbare Möglichkeit, selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung zu leben.
Und was denken Sie?:
Könnte das „Bielefelder Modell“ auch eine Möglichkeit für Konstanz sein?
Kontaktadressen:
Weitere Informationen bei:Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (BWG)
Carlmeyerstraße 1
33613 Bielefeld
www.bgw-bielefeld.de
Fernsehbeitrag: Bielefelder Modell
Betreutes Wohnen ohne Betreuungspauschale
von Dieter Schug und Cordula Diehm
WDR 20.04.2008,Sonntag, den 20.04.2008 16:30 Uhr im Ersten
http://www.wdr.de/tv/ardbauen/sendungen/2008/april/080420_2.phtml
ina – institut für neue wohnformen im alter
Ina Klietz
Diplom-Pädagogin
Ekkehardstraße 10
78224 Singen
Telefon 07731 797955
Telefax 07731 797958
ina.klietz@klietz.info
www.klietz.info
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V.
An der Pauluskirche 3
50677 Köln
Telefon 0221 9318470
Telefax 0221 9318476
info@kda.de
www.kda.de
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Dr. Michael Hess 20.12.2008Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
die Kommission der Europäischen Gemeinschaften teilte im Juli 2008 mit, dass eine Richtlinie geschaffen werden soll, die sich mit der Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung befasst.
Die Kommission verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof seit 1998 durchgehend entschieden hat, dass Patienten ein Recht auf Kostenerstattung für im Ausland in Anspruch genommene Gesundheitsdienstleistungen haben, die sie auch im Heimatland erhalten hätten.
Ausgehend von der Rechtsprechung soll in dieser Initiative ein klarer und transparenter Rahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU geschaffen werden. Dieser grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sollten keine Hindernisse entgegenstehen. Die Versorgung sollte sicher und hochwertig sein. Die Verfahren für die Kostenerstattung sollten klar und transparent sein. Unter Wahrung der Grundsätze Universalität, Zugang zu hochwertiger Versorgung, Gleichbehandlung und Solidarität soll der Rahmen daher folgenden Zielen dienen: es soll ausreichende Klarheit über den Anspruch auf Kostenerstattung für die in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte Gesundheitsversorgung bieten und gewährleisten, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine hochwertige, sichere und effiziente Gesundheitsversorgung auch bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen gegeben sind. Die Kommission weist darauf hin: die Mitgliedstaaten sind für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und medizinischer Versorgung zuständig. Insbesondere obliegt es ihnen, welche Vorschriften für die Erstattung der Kosten an die Patienten und die Ablehnung von Gesundheitsdienstleistungen gelten. Daran ändert dieser Vorschlag nichts.
Die Richtlinie wird ausreichend Klarheit hinsichtlich der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Gesundheitsdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten und die Möglichkeit zur praktischen Umsetzung der Patientenrechte in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schaffen. In der Richtlinie spiegeln sich folgende Grundsätze wieder: jegliche ambulante Versorgung, zu der der Bürger in seinem Mitgliedstaat berechtigt ist, kann er auch ohne vorherige Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen. Die Kosten dieser Versorgung müssen bis zu deren Höhe erstattet werden, die auch für die Versorgung im eigenen Land erstattet würde. Jegliche stationäre Versorgung, zu der der Bürger in seinem Mitgliedstaat berechtigt ist, kann er auch in jedem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen. Die Kosten für eine solche Krankenhausbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat sollen vom Versicherungsmitgliedstaat mindestens in Höhe der Kosten erstattet werden, die auch für die gleiche oder eine vergleichbare Versorgung im eigenen Land übernommen worden wäre.
Bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen muss folgendes für die Patienten stets sichergestellt sein:
- klare Informationen, damit die Bürger fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheitsversorgung treffen können;
- Gewährleistung der Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung;
- Kontinuität der Versorgung zwischen den verschiedenen behandelnden Einrichtungen und Angehörigen der Berufe;
- sowie Mechanismen zur Gewährleistung geeigneter Abhilfe und Entschädigungen für etwaigen durch die Gesundheitsversorgung verursachten Schaden.
Die Kommission zieht das Fazit: die gemeinsamen Ziele der Gesundheitssysteme in der Europäischen Union spiegeln eine der grundlegendsten Werte der Bürger in Europa wieder. Die zu Grunde liegenden Grundsätze Universalität, Gleichbehandlung, Qualität und Solidarität müssen beachtet werden. Die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung ist und bleibt Aufgabe der Mitgliedstaaten, die in Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag auszuüben ist. Die europäische Union kann ihrerseits durch verstärkte Zusammenarbeit einen erheblichen Mehrwert erbringen, der sowohl denjenigen zugute kommt, die sich im Ausland versorgen lassen, als auch Patienten, die im eigenen Land bleiben.
Behandlung im Ausland, heutiger Stand
Macht man eine Internetrecherche zur Behandlung im europäischen Ausland, kann man zusammenfassend feststellen: die Versicherten können geplante medizinische Behandlungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anspruch nehmen und erhalten die Kosten für die medizinischen Leistungen erstattet. Medizinische Behandlungen in anderen Ländern wie Schweiz, Norwegen können ebenfalls in Anspruch genommen werden. Die Kosten für medizinische Leistungen werden erstattet.
Zu beachten ist, dass erstattungsfähig nur solche Leistungen sind, die auch in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Der Leistungserbringer muss europaweit anerkannt oder im Gesundheitssystem des jeweiligen Landes zugelassen sein. Erstattet werden maximal die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Es können Zuzahlungen für Verwaltungskosten fällig werden. Ausgeschlossen ist die Kostenübernahme für einen Hin- oder Rücktransport zur Behandlung im Ausland.
Gezielte Krankenhausbehandlungen (dies gilt auch bei ambulanten Operationen), ambulante oder stationäre Vorsorge/Rehabilitationsmaßnahmen, Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlung im Ausland müssen in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die AOK weist darauf hin, dass der Versicherte im Falle einer Krankheit oder eines Notfalls bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz Anspruch hat auf alle notwendigen medizinischen Leistungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Für diese "Notbehandlungen" ist keine vorherige Genehmigung der AOK nötig. Man braucht nur die europäische Krankenversicherungskarte.
Geht man gezielt zur Behandlung ins Ausland (ein in Polen oder Ungarn hergestellter Zahnersatz ist in der Regel kostengünstiger als in Deutschland), muss zunächst die Rechnung vor Ort selbst bezahlt werden. Die Krankenkasse erstattet nur die Kosten für Behandlungen, die in Deutschland im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Die AOK empfiehlt, mit der Krankenkasse zunächst über die geplante Behandlung zu sprechen, da gegebenenfalls nach dem deutschen Recht vorgesehene Antrags-und Begutachtungsverfahren notwendig werden, zum Beispiel Heil-und Kostenplan beim Zahnersatz oder die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Im EWR-Ausland beziehungsweise in der Schweiz kann der Leistungserbringer (zum Beispiel Arzt, Zahnarzt) frei gewählt werden, es besteht also freie Arztwahl auch im Ausland.
Die DAK weist darauf hin, dass die Länder des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Abkommen geschlossen haben, wonach der Versicherungsschutz in diesen Ländern in der Regel in dem Umfang sichergestellt wird, als ob man dort versichert wäre. Es lasse sich aber nicht völlig ausschließen, dass ein Teil der Kosten selbst getragen werden müsse. Seit Ausgabe der "Europäischen Krankenversicherungskarte" wird für viele Reiseländer kein separater Auslandskrankenschein benötigt.
Fazit: auch heute ist es schon möglich, sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind jeweils bei den Krankenkassen zu erfragen.
Die EU-Richtlinie "grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung“ würde für die Versicherten einen allgemein gültigen Rechtsanspruch auf medizinische Behandlung im Ausland begründen. Die einzelnen Regelungen der verschiedenen Krankenkassen würden weitgehend entfallen.
BELA- III - Für mehr Lebensqualität in der stationären Altenhilfe gestartet!
Nach den erfreulichen Ergebnissen des BELA- Landeswettbewerbs „ Bürgerengagement für Lebensqualität im Alter" und dem BELA-Praxisverbund startet jetzt in der stationären Altenhilfe eine neue trägerübergreifende BELA-Plattform. Am 19.2.2008 trafen sich über 20 Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden zu einem ersten Sondierungsgespräch im Ministerium für Arbeit und Soziales in Stuttgart. Eine Trägergemeinschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Baden-Württemberg, der kommunalen Landesverbände und des Landesseniorenrates initiiert den Aufbau mit Projektmitteln der Otto und Edith Mühlschlegel Stiftung in der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart. Im Unterschied zu den bislang zeitlich und örtlich begrenzten Aktivitäten im Rahmen des BELA-Projektes soll ein landesweites und auf Dauer angelegtes Netzwerk mit breiter Beteiligung aufgebaut werden. Neu ist, dass gerade in einer Zeit zunehmender Konkurrenz zwischen den Trägerverbänden und vor allem auch zwischen den Einrichtungen eine verbands-und einrichtungsübergreifende Kooperation mit gemeinsamer Zielsetzung, hoher Verbindlichkeit und finanzieller Beteiligung angestrebt wird. Der besondere Gewinn bei BELA III ist die trägerübergreifende Zusammenarbeit im Verbund und insbesondere im von der Gemeinschaft der beteiligten Einrichtungen getragenen Projektbüro. BELA III bildet eine trägerübergreifende Arbeitsplattform von Pflegeeinrichtungen, durch die an jedem Einrichtungsstandort auch lokale Partner wie Kommunen, Seniorenräte, Schulen, Kirchengemeinden, Vereine, Betriebe eingebunden werden. Kennzeichnend für den angestrebten Qualitätsverbund ist, dass er auch nach der geförderten Projektphase fortbestehen und sich laufend weiter entwickeln soll. Hierfür ist vor allem die erforderliche Finanzierung laufender Aufwendungen für die Projektkoordination und die Fortbildungsmaßnahmen sicherzustellen. Der Aufbau eines Eigenmittelfonds im Rahmen des Projektes dient als nachhaltige Finanzierungsbasis im Anschluss an BELA III. Über ihn sollen nach der geförderten Projektphase gemeinsame Aktivitäten (Fortbildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsmaterialien etc.) finanziert werden. - Mit dem Projekt soll auch ein Wandel von rein professionellen Betreuungskonzepten hin zu partizipativen Formen mit Freiwilligen und Angehörigen praktisch vollzogen werden. Dies geschieht sowohl überörtlich durch einen breiten Zusammenschluss von Einrichtungen mit gemeinsamer Zielsetzung wie auch örtlich durch die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern. Beteiligungsmöglichkeiten für Angehörige und Freiwillige werden erweitert, differenziert und auf individuelle Bedürfnisse der Beteiligten hin ausgerichtet. In den Einrichtungen werden Motivation und Kompetenzen bei den Mitarbeitern für eine wirksame Zusammenarbeit mit Freiwilligen im Rahmen von Qualifizierung, Projekt- und Netzwerkarbeit aufgebaut. Die Initiative will Qualität konsequent weiterentwickeln und im Verbund durch verbindliche und systematische Zusammenarbeit Bürgerengagement als Wertmarke herausstellen. Durch Beteiligung von Freiwilligen und Angehörigen als gemeinsamem Anliegen kann Vertrauen in die gelingende Lebensqualität von Bewohnerinnen und Bewohnern wachsen. Mit dem Verbund gewinnen Einrichtungen und Träger an öffentlicher Resonanz und erhalten eine starke Stimme für Beispiele tragfähiger Zusammenarbeit.Von Bürgerengagement gewinnen alle in stationären Einrichtungen: Bürgerengagement sichert, verändert und bereichert den Lebensalltag von Bewohnerinnen und Bewohnern und den Arbeitsalltag von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vielfalt, Offenheit, Lebensnähe, Bereicherung, Beteiligung kennzeichnen ein solches Wohnmilieu. Vertrauen, mehr Initiative und mehr Dialog entstehen zwischen Angehörigen, Mitarbeiterschaft und Freiwilligen, wo ein wirkliches Zusammenwachsen erfolgt. Mehr Ruhe, Entlastung und Möglichkeit zu gezielter Betreuung - so sehen Fachkräfte den Gewinn für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf eine systematische Zusammenarbeit mit Freiwilligen einlassen. Dieser Weg kann erfolgreich beschritten werden, wenn ein systematischer und anhaltender Prozess in Einrichtungen stattfindet, in dem Kontakt und Zusammenarbeit mit Freiwilligen und Angehörigen und die Öffnung in den Sozialraum als Qualitätsentwicklung angelegt sind. Das belegen eindrucksvoll die Erfahrungen aus den BELA- Aktivitäten 2003-2006. Mit dem BELA-Qualitätsverbund eröffnet sich jetzt für stationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg trägerübergreifend und landesweit eine außergewöhnliche Möglichkeit, diese Zielsetzung im Verbund zu bearbeiten. Die verbindliche Mitwirkung an gemeinsamen Zielen bildet die Grundlage.
Ab Ende März stehen Informationsmaterialien im Projektbüro und auf der Internetseite zu Verfügung (www.bela-bw.de). Eine Ausschreibung wird bis Anfang April veröffentlicht und verschickt. Von Mai bis Juni finden regionale Informationsgespräche statt. An ihnen beteiligen sich Einrichtungen, Seniorenräte und kommunale Partnerinnen und Partnern, die als Gründungsmitglieder mitwirken am Aufbau des Netzwerks in den jeweiligen Regionen.Die Auftaktveranstaltung ist Anfang Juli vorgesehen. Damit kann Qualitätsentwicklung in diesem Bereich in den einzelnen Einrichtungen leichter, mit mehr Ressourcen und Kompetenzen verbindlich und systematisch erfolgreich stattfinden. Auf der örtlichen und überörtlichen Ebene gewinnt BELA III durch politische Unterstützung und Würdigung neue Bedeutung. Die Einrichtungen profitieren von einem Zugewinn an Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Freiwillige, Angehörige und Mitarbeiter werden für ihren Einsatz gewürdigt. Sinnvolles Engagement wird sichtbar und greifbar und kann sich entfalten.
Pflegeversicherung und neues Heimrecht
Was kommt auf die Seniorinnen und Senioren zu?
Referat der "Informations- und Diskussionsveranstaltung vom 13.12.07"
im Landratsamt Konstanz
von Herrn Andreas Hoffmann im Anhang.
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Zwang gegen alte Menschen? - Einweisung ins Heim u.a. ?
Kurzreferat von Herrn Dr. Michael Hess anlässlich derVorstandssitzung am 13.06.07 - im Anhang
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Ehrenamt im Heim
Vortrag von Frau Ilse Wendel, Heimfürsprecherung für das "Helianthum" in Steißlingen und gleichzeitig Ansprechpartnerin für die Verbindung GHWRSchule Steißlingen - Helianthumanläßlich der Vorstandssitzung des Kreisseniorenrates Konstanz am 14.02.07
Der Vortrag befindet sich im Anhang - bitte klicken Sie auf ......

Rechenschaftsbericht_Marz_2008-Februar_2009.pdf
Alzheimer_und_Demenz_Vortrag_Frau_S._Kern_13.07.10a.doc